Organspende.

Organspende

Organspende

Ein Leben für das Leben.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende. Ihre Aufgabe ist die umfassende Förderung der Organspende und -transplantation in Deutschland.

Die DSO hat sich zum Ziel gesetzt, allen Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich die notwendige Transplantation zu ermöglichen. Die DSO ist ausschließlich für die Koordinierung der postmortalen Organspende verantwortlich. Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Diese Organe gehören zu den vermittlungspflichtigen Organen. Ihre Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung unterliegt den Regelungen des deutschen Transplantationsgesetzes. Organtransplantationen gehören mittlerweile zum Standard der modernen Medizin.

Die Transplantation werden immer dann in Betracht gezogen, wenn ein lebenswichtiges Organ versagt und alle anderen Behandlungsmöglichkeiten, die die Funktionsfähigkeit des erkrankten Organs wiederherstellen könnten, ausgeschöpft sind. Jedes Jahr werden in deutschen Transplantationszentren zwischen 3.000 und 4.000 Organe übertragen (Quelle: DSO). http://www.dso.de/ Leider, gibt es keine Daten und niemand sagt wie viel Menschen müssen durch Organentnahme dafür sterben.

Die Voraussetzung für eine Organentnahme ist Hirntod. Der Hirntod ist eine Todesdefinition, die 1968 im Zusammenhang mit der Entwicklung der Intensiv- und Transplantationsmedizin eingeführt wurde. Der Begriff bezeichnet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig abgestorbenen Nervenzellen. Der Hirntod wird oft als sicheres inneres Todeszeichen angesehen. Nur beim Hirntod kommt es wirklich zu einem Totalausfall des Gehirns. Nach abgeschlossener Hirntoddiagnostik und festgestelltem Hirntod wird ein Totenschein für den intensivmedizinisch behandelten Patienten ausgestellt.

Als Todeszeit wird die Uhrzeit registriert, zu der die Diagnose und Dokumentation des Hirntodes abgeschlossen sind. Auslöser des Hirntods ist eine Schädigung von Gehirnzellen, etwa durch eine intrakranielle Blutung, in deren Folge das Gewebe anschwillt. Da der knöcherne Schädel nicht nachgibt, steigt der Druck im Schädelinneren. Der Druckanstieg führt dazu, dass die Hirndurchblutung abnimmt. Irgendwann ist der Druck im Schädelinneren höher als der Blutdruck, das heißt das gesamte Gehirn wird nicht mehr durchblutet und stirbt ab.

Bevor ein Mensch für hirntot erklärt wird, muss er von zwei erfahrenen Ärzten unabhängig voneinander untersucht werden. Diese müssen dabei nach einem streng festgelegten Protokoll vorgehen und ihre Ergebnisse dokumentieren. Zur Hirntodfeststellung gehört auch der Nachweis, dass der Zustand des Patienten tatsächlich unumkehrbar ist. Das geschehe entweder durch eine klinische Verlaufskontrolle oder durch zusätzliche apparative Tests.

Paragraph 3, Abs. 1 des Transplantationsgesetzes schreibt die Feststellung des Hirntods als Voraussetzung für die Organentnahme vor. Die Hirntoddiagnostik erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Doch ist der Mensch damit auch wirklich gestorben? Angesichts der Tatsache, dass das Herz weiter schlägt, Rückenmarksreflexe funktionieren und schwangere hirntote Frauen Babys austragen können, gehen hier die Meinungen auseinander. Auch der Gesetzgeber wollte sich nicht festlegen: Im Transplantationsgesetz findet sich keine verbindliche Todesdefinition.

Der Hirntod wird dort lediglich als Voraussetzung für die Entnahme überlebenswichtiger Organe genannt. Nach Ansehen der zahlreichen Ärzten: Shewmon, Stoecker und vielen anderen, dass das Gehirn zwar ein wichtiges Organ ist, aber nicht der zentrale Integrator aller Körperfunktionen, dessen Ausfall mit dem Tod gleichzusetzen ist. Einen einzelnen Körperteil mit dieser Funktion gebe es nämlich gar nicht. Die Integration des Körpers, die sein Überleben ermöglicht, ist die Interaktion zwischen allen seinen Teilen, vermittelt durch den Blutkreislauf. Die ethischen Zweifel daran, dass hirntote Menschen tatsächlich tot sind, konnten bis heute nicht beseitigt werden.

Es sei ein ethisches Dilemma, dass man einerseits mit Organspenden vielen Menschen helfen könne, andererseits die üblichen Begründungen für die Organentnahme auf einer Todeskonzeption aufbauten, die mehr als fadenscheinig sei. Hirntote Menschen seien noch wie Lebende, deswegen sei es wichtig, ihre Würde zu achten und sie so zu behandeln wie andere bewusstlose Patienten auch. Sie seien bereits auch wie Tote, deswegen könne man ihnen kein Leid mehr antun und sie keiner Zukunft mehr berauben.

Daher, und weil auf der anderen Seite die Organempfänger erheblich von der Transplantation profitieren, darf man ihnen Organe entnehmen, und das, obwohl es dazu führt, dass sie ihren Zustand zwischen Leben und Tod beenden und aus den hirntoten tote Menschen werden. Sind hirntote Menschen tatsächlich tot? Diese Frage lässt sich nach wir vor nicht eindeutig beantworten. Dennoch darf man Hirntoten laut Gesetz Organe entnehmen.

Niemand macht sich gerne Gedanken über das eigene Sterben. Dennoch ist die gedankliche Auseinandersetzung mit dem Tod wichtig, denn die Wartelisten für Spenderorgane sind lang und nur wer vorher schriftlich einer Organentnahme zugestimmt hat, ist im Zweifelsfall als Spender erkennbar. Wer seinen Willen nicht dokumentiert, bürdet die Entscheidung pro oder Kontra Organspende seinen Angehörigen auf. Die geplante Neufassung des Transplantationsgesetzes sieht daher vor, dass alle Bürger künftig regelmäßig mit der Frage nach ihrer Spendebereitschaft konfrontiert werden.

Um einen Organ implantieren zu können muss zu erst eine Organentnahme durchgeführt werden. Unterscheidet man Explantation (Organentnahme) bei Lebendspende, es muss ein gesunder Spender sein, der in der Regel stammt meistens aus dem engeren Familienkreis. Und Explantation bei Organspende nach diagnostiziertem Hirntod. Eine Organentnahme wird im Operationssaal unter gleichen Bedingungen durchgeführt wie jede andere Operation. An der Durchführung nehmen Entnahmechirurgen, der Koordinator und Perfusionsdienstmitarbeiter der DSO teil. Durch das Krankenhaus werden das Anästhesieteam und OP-Pflegekräfte gestellt.

3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen. Das Transplantationsgesetz (TPG) legt in § 3, 1 und § 4 fest, dass eine Organ- und/oder Gewebeentnahme der Zustimmung bedarf und im selben Gespräch erfragt werden soll. Die mögliche Entnahme und Übertragung eines vermittlungspflichtigen Organs hat Vorrang vor der Entnahme von Geweben; sie darf nicht durch eine Gewebeentnahme beeinträchtigt werden (§ 9,2 TPG). Zu diesem Gespräch soll ein Koordinator der DSO hinzugezogen werden (Richtlinie der BÄK nach § 16 TPG)Leitfaden für die Organspende Ausführliche Fachinformationen für ärztliches und pflegerisches Personal auf Intensivstationen.

Man geht über den Leichen zum Leben. Ist es wirklich so? Der „Hirn-Tod“ oder „So tot wie nötig, so lebendig wie möglich“ ist eine Voraussetzung für die Organentnahme. Ein Mensch muss durch eine Organentnahme sterben, dass einen anderen Mensch leben kann. Es ist zugleich auch eine „Lizenz zum Töten“ – Gerhard Wisnewski , denn noch ist der potentielle Organ-Spender ja nicht tot – getötet wird er erst durch die Organ-Entnahme: „Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalzdurchspülung des Kreislaufsystems ab“, – Wisnewski. Aus meine Sicht die Organeentnahme unter diese Umstände soll verboten sein.

Auch zahlreiche internationale Ärzte wie der britische Kardiologe Prof. Dr. David Evans sagen klar: „Organentnahme ist Mord.“ Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord. „Was aber ergibt es für einen Sinn, einen Patienten sterben zu lassen oder zu töten, um einen anderen zu retten?“ fragt Wisnewski zu Recht und gibt gleich auch die richtige Antwort: „Medizinisch natürlich gar keinen. Den Unterschied macht allein das Geld: Die horrenden Summen, die für Transplantationen fließen.“- Gerhard Wisnewski.

Derzeit warten in Deutschland rund 11.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, etwa 8.000 auf eine Niere. Es warten etwa dreimal so viele Menschen auf eine neue Niere, wie Transplantate vermittelt werden können. Für Herz und Leber gilt: Einige Patienten müssen wegen schlechten Allgemeinzustandes von der Warteliste genommen werden, andere sterben, weil kein Organ rechtzeitig zur Verfügung steht.

In den deutschen Transplantationszentren werden folgende Organe transplantiert: Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm. Dafür werden Wartelisten geführt. Sie registrieren alle Patienten, die ein Organ benötigen und transplantiert werden können. Nicht alle Patienten, die ein neues Organ benötigen, können auf eine Warteliste aufgenommen werden. Ist das Risiko der Transplantation und ihrer Nachbehandlung zu hoch und sind die Erfolgsaussichten schlecht, so wird der Eingriff nicht in Betracht gezogen.

Nach dem Transplantationsgesetz (§16) sind die Ärzte verpflichtet, Gründe für oder gegen die Aufnahme auf die Warteliste zu dokumentieren und dem Patienten mitzuteilen. Dabei sind sie verpflichtet, den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Aufnahme in die Warteliste zu folgen. Die Organe zu spenden, eine wichtige Entscheidung zu treffen und für den Tod bereit zu sein um das Leben des Mensch zu retten, muss man wirklich viel Mut und großes Herz haben, die Menschen und das Leben sehr lieben und als ein Teil eines anderen Mensch weiter leben wollen. Prof. h.c. Dr. h.c. Natalia Eitelbach of Philosophy of European Science NCLC Institute USA.

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